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Tatausgleich im Verein NEUSTART Der Verein NEUSTART bietet seit 1957 ambulante Sozialarbeit im Kontext der Justiz an – von Täterarbeit über Prozessbegleitung für Opfer bis hin zum Tatausgleich – Mediation im Strafrecht. NEUSTART steht für sozialkonstruktive Alternativen zum herkömmlichen Sanktionensystem nach dem Motto: Leben ohne Kriminalität – wir helfen. Im Rahmen des Tatausgleichs wird von ausgebildeten Konfliktreglerinnen und Konfliktreglern Mediation in Fällen mittlerer Kriminalität angeboten, mit deren Durchführung NEUSTART von Staatsanwaltschaften und Gerichten beauftragt wird. In diesem Rahmen bearbeitet NEUSTART jährlich ca. 6000 Fälle, die zu über 70% positiv erledigt werden können. Die ca. 80 Konfliktreglerinnen und Konfliktregler werden organisationsintern ausgebildet und zertifiziert. Die Zertifizierung entspricht den Standards des österreichischen Zivilrechtsmediationsgesetzes.